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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein in Wuppertal

In der nordrhein-westfälischen Großstadt Wuppertal leben in den zehn Stadtbezirken knapp dreihundertfünfzigtausend Einwohner. Die Mehrzahl von ihnen hat kein Wohnungseigentum, sondern eine Wohnung oder auch ein Haus gemietet. Der aktuelle Mietspiegel der Stadt Wuppertal lässt erkennen, dass in den meisten Stadtbezirken die Kaltmiete, also die Miete je Quadratmeter Wohnfläche ohne jede Neben- und Energiekosten, recht hoch sein kann. Das gilt besonders für Mietwohnungen, die in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten bezugsfertig geworden sind. Das Einkommen der Mieter einerseits und deren Monatsmiete andererseits stehen vielfach in einem Missverhältnis zueinander. Es ist nicht selten, dass Ein- oder auch Mehrpersonenhaushalte bis zur Hälfte des Monatseinkommens für ihre Mietwohnung aufwenden müssen. In solchen Fällen ist es sowohl lohnens- als auch empfehlenswert, den Anspruch auf Wohngeld oder auf einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Wuppertal zu prüfen. Ein rechtlicher Anspruch besteht dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Dann ist es keine Ermessensentscheidung der Stadt Wuppertal, sondern deren Pflicht, den Antrag aufzunehmen und zügig zu bearbeiten.


Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, heißt in Wuppertal B-Schein für Berechtigungsschein. Er ist eine Bestätigung dafür, dass aufgrund des niedrigen Einkommens die Voraussetzungen zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung vorliegen. Der B-Schein kann sowohl im Wuppertaler Rathaus als auch in den Außenstellen der Stadtbezirke beantragt werden. Er wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt und ist landesweit in Nordrhein-Westfalen gültig. Einen B-Schein zu haben bedeutet jedoch nicht, auch eine derart preisgünstige Wohnung mieten zu können. Voraussetzung dafür ist, dass in Wuppertal eine dementsprechende Zahl an öffentlich geförderten Wohnungen verfügbar ist. Die Wohnungsgröße muss auch mit der Familiensituation des Antragstellers korrespondieren. Zwei Personen steht deutlich weniger Wohnraum zu als einer Familie mit mehreren verschiedengeschlechtlichen Kindern. Trotzdem ist es für den betreffenden Personenkreis wichtig, sich regelmäßig um den Wuppertaler B-Schein zu bemühen und ihn zu aktualisieren.


Eine Alternative zum B-Schein ist das Wohngeld. Es ist für die Mieter ein staatlicher Zuschuss zu ihrer Monatsmiete, ein sogenannter Mietzuschuss. Bei Wohnungseigentum wie Haus oder Eigentumswohnung wird diese Leistung als Lastenzuschuss gewährt. Die wesentlichen Voraussetzungen für Wohngeld sind die familiäre sowie die Einkommenssituation. Anträge auf einen Mietzuschuss in Wuppertal können bei der Wohngeldbehörde im Rathaus sowie in den Verwaltungsstellen der Stadtbezirke gestellt werden. Das Antragsverfahren ist einmalig, allerdings recht aufwändig. Der Antragsteller sollte sich davon jedoch nicht abschrecken lassen. Die Erläuterungen dazu sind ausführlich sowie verständlich, und bei Fragen sind die städtischen Mitarbeiter gerne behilflich. Bezieher des Wohngeldes ist der Wohnungsmieter als Antragsteller. Wenn ein Ehepaar den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet hat, dann müssen auch beide den Wohngeldantrag stellen und unterzeichnen. Der Vermieter erfährt dadurch von dem Wohngeldantrag, dass er nach § 23 Wohngeldgesetz Angaben zur Mietwohnung bestätigen muss. Diese Bescheinigung des Vermieters ist eine der ganz wichtigen Unterlagen, ebenso wie die aktuelle Verdienstbescheinigung.


Dem Antragsteller auf Wohngeld muss bewusst sein, dass Wohngeld zu beziehen ein Rechtsanspruch ist. Mit dem Wohngeldrechner der Stadt Wuppertal kann vorab geprüft werden, wie aussichtsreich ein Wohngeldantrag ist. Wenn sich die familiäre Einkommenssituation durch ein regelmäßiges monatliches Wohngeld verbessern lässt, dann sollte der Antrag gestellt werden. Die Familie hat dann im wahrsten Sinne des Wortes mehr Netto vom Brutto.



 
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